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A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n (AGB) |
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der | ||
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Web-Design Bohnen, Serviceseiten Karlsbad-Langensteinbach | ||
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| 1. Geltungsbereich | ||
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Die
Bohnen und Bohnen GbR (nachfolgend “GbR” genannt)
erbringt alle Leistungen im Rahmen der
Internet-Insertionen ausschließlich auf Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden von der GbR nicht anerkannt, es sei denn, die GbR hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die GbR in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Internet-Insertionsleistungen der GbR. | ||
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| 2. Vertragsgrundlagen | ||
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| (1) | ||
| Die Kunden werden durch Insertionen in den beantragten Seiten der Domains „serviceseiten-(...Stadt/Gemeinde...).de“ aufgeführt und auf deren eigene „Sites/Präsenz“ (soweit vorhanden) gegen Zahlung eines Insertionsentgeltes verlinkt. | ||
| (2) | ||
| Sobald die GbR oder ein Vertriebspartner im Namen der GbR den ersten Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt hat, ist zwischen den Parteien ein Rahmenvertrag über die Nutzung der Internet-Insertionsleistungen auf der Grundlage der von der GbR zur Verfügung gestellten Insertionsantragsformulare (Anlage 1) in Verbindung mit diesen AGB zustande gekommen. | ||
| (3) | ||
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Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages kommen dann je nach Anzahl der Insertionsbestellungen des Kunden einzelne Insertionsverträge zustande, indem die GbR oder ein Vertriebspartner im Namen der GbR weitere Anträge des Kunden schriftlich bestätigt. Mehrere einzelne Insertionsverträge in diesem Sinne liegen vor, wenn der Kunde
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| a) Insertionen für mehrere Domains „serviceseiten-(...Stadt/Gemeinde...).de“ oder | ||
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b) für eine Domain „serviceseiten-(...Stadt/Gemeinde...).de“ mehrere Insertionen zum Beispiel für Zweigstellen oder Tochterbetriebe beantragt. | ||
| (4) | ||
| Die einzelnen Insertionsverträge können mit erneuter Antragstellung des Kunden und schriftlicher Bestätigung durch die GbR geändert oder optional erweitert werden. Eine Änderung oder optionale Erweiterung einzelner Insertionsverträge gilt jedoch nicht als neuer Einzelvertrag. | ||
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| 3. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung | ||
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| (1) | ||
| Sowohl der Rahmenvertrag als auch die einzelnen Insertionsverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien können einzelne Insertionsverträge durch Kündigung beenden. In diesem Fall hat der Rahmenvertrag weiter Bestand. Werden jedoch alle bestehenden einzelnen Insertionsverträge gekündigt, endet auch der Rahmenvertrag. Der Rahmenvertrag endet ebenfalls durch Tod des Kunden, sofern dieser eine natürliche Person ist. | ||
| (2) | ||
| Der Kunde kann jeden Insertionsvertrag jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum letzten Tag des Monats kündigen, in dem der jährliche Stichtag gemäß Nr. 4 Absatz (3) liegt. Darüber hinaus kann der Kunde den einzelnen Insertionsvertrag fristlos kündigen, wenn die GbR gegen die Verpflichtung zur Verlinkung der vertraglich vereinbarten Internet-Insertion verstößt und trotz Mahnung des Kunden mit angemessener Fristsetzung den vertragsgerechten Zustand nicht bzw. nicht wieder herbeiführt. | ||
| (3) | ||
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Die
GbR verzichtet auf das Recht zur ordentlichen Kündigung
von einzelnen Insertionsverträgen. Die GbR kann
jedoch einen Insertionsvertrag außerordentlich und
fristlos kündigen, wenn - der Kunde mit seiner durch diesen Vertrag verlinkten Internet-Präsenz sowie dort eingeblendeter Banner gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstößt oder - der Kunde trotz Mahnung mit Fristsetzung das Insertionsentgelt nicht oder nicht vollständig bezahlt. | ||
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| 4. Insertionsentgelt, Zahlungsmodalitäten | ||
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| (1) | ||
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Das Insertionsentgelt setzt sich zusammen aus: - den jährlichen Insertionsentgelten - den jährlichen Entgelten für optionale Vertragserweiterungen (jährliche Optionsentgelte). Die Höhe der einzelnen Entgelte ergibt sich aus den Insertionsantragsformularen gemäß Anlage 1. | ||
| (2) | ||
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Alle
Zahlungen des Kunden erfolgen auf das Konto der GbR | ||
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| SpardaBank BW eG | ||
| BLZ 600 908 00 | ||
| Konto-Nr. 2600060 | ||
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Verwendungszweck:
Firmenname des Kunden und Name der belegten Domain | ||
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Nur
die GbR ist berechtigt, dem Kunden ein anderes Konto
zur Zahlung zu benennen. Für den fristgerechten Zahlungseingang ist das Datum der Wertstellung auf dem vorbezeichneten Konto maßgebend. | ||
| (3) | ||
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Der Kunde
hat der GbR für jeden Insertionsvertrag ein jährliches
Insertionsentgelt im voraus zu zahlen, bevor die
„Sites/Präsenz“ auf die vom Kunden beantragte(n)
Domain(s) verlinkt wird/werden. Das erste jährliche Insertionsentgelt ist spätestens fällig innerhalb von zwei Wochen ab Versand der Insertionsrechnung der GbR an den Kunden (jährlicher Stichtag). Maßgebend für die Ermittlung des jährlichen Stichtages ist das Datum der Insertionsrechnung der GbR an den Kunden. Unabhängig von der Rechnungsstellung und Fälligkeit erhält der Kunde zuvor von der GbR eine schriftliche Auftragsbestätigung. Alle folgenden jährlichen Insertionsentgelte sind dann zum jeweils nächsten jährlichen Stichtag fällig, unabhängig davon, wann der Kunde von der GbR die entsprechende Insertionsrechnung erhält. Die genaue Firmierung sowie Anschrift des Kunden mit Internet- und ggf. E-mail-Adresse, der Branchen-Oberbegriff gemäß dem Verzeichnis in Anlage 2 und die für die beantragten Insertionen zu belegende(n) Domain(s) müssen eindeutig und unmissverständlich in den Insertionsantragsformularen gemäß Anlage 1 aufgeführt sein oder in sonstiger Weise der GbR durch Dritte eindeutig übermittelt werden. | ||
| (4) | ||
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Der Kunde hat der GbR für jede optionale Erweiterung eines Insertionsvertrages zusätzlich ein jährliches Optionsentgelt im voraus zu zahlen. Das Optionsentgelt ist erstmals innerhalb von zwei Wochen ab Versand der Insertionsrechnung der GbR an den Kunden zu zahlen. Maßgebend für die Ermittlung der ersten Fälligkeit ist das Datum der Insertionsrechnung der GbR an den Kunden. Unabhängig von der Rechnungsstellung und Fälligkeit erhält der Kunde zuvor von der GbR oder einem Vertriebspartner im Namen der GbR eine schriftliche Auftragsbestätigung über die beantragte optionale Erweiterung. Alle folgenden jährlichen Optionsentgelte sind dann zum jeweils nächsten jährlichen Stichtag zusammen mit dem zugrunde liegenden jährlichen Insertionsentgelt fällig, unabhängig davon, wann der Kunde von de GbR die entsprechende Insertionsrechnung erhält. Bei einer beantragten optionalen Erweiterung müssen die genaue Firmierung sowie Anschrift des Kunden mit Internet- und ggf. E-Mail-Adresse der Branchen-Oberbegriff gemäß dem Verzeichnis in Anlage 2 die weitere(n) Wunsch-Branche(n) und die für die beantragten Wunsch-Branchen zu belegende(n) Domain(s) wieder eindeutig und unmißverständlich in den Insertionsantragsformularen gemäß Anlage 1 aufgeführt sein oder in sonstiger Weise der GbR durch Dritte eindeutig übermittelt werden. |
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| (5) |
Kommt
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach den
vorstehenden Absätzen ganz oder teilweise nicht nach,
insbesondere weil Rücklastschriften erfolgen, so hat
die GbR den Kunden zu mahnen, die ausstehenden Beträge innerhalb von 14 Tagen zu
zahlen. Sind die Beträge mit Ablauf dieser Frist
immer noch nicht auf dem in Absatz (2) genannten Konto
der GbR eingegangen, kommt der Kunde mit den
ausstehenden Beträgen in Verzug. Die ausstehenden
Beträge sind ab Beginn des Verzuges bis zum Eingang
mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank, mindestens jedoch mit 10 % p.a. zu
verzinsen (Verzugszinsen). Der Kunde ist berechtigt,
das Entstehen eines wesentlich geringeren Schadens
nachzuweisen. Die GbR ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden wahlweise berechtigt, den Insertionsvertrag fristlos zu kündigen und/oder die Freischaltung der gesamten Insertion oder einzelner optionaler Erweiterungen aufzuheben. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Insertions- bzw. Optionsentgeltes bleibt unberührt. | |
| (6) | ||
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Im Falle der Beendigung eines Insertionsvertrages durch fristlose Kündigung des Kunden sind dem Kunden im voraus gezahlte jährliche Insertions- bzw. Optionsentgelte anteilig einschließlich des Monats, in dem die Kündigung erfolgte, zurückzuerstatten. Im Falle der Beendigung eines Insertionsvertrages durch fristlose Kündigung der GbR werden dem Kunden im voraus gezahlte jährliche Insertions- bzw. Optionsentgelte nicht zurückerstattet. | ||
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| 5. Zahlung in DM / € | ||
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| Die GbR ist für die Dauer des währungsrechtlichen Übergangszeitraumes zur Einführung des EURO (bis spätestens 31.12.2001) berechtigt, wahlweise in Deutscher Mark oder in EURO Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob die zu erfüllende Forderung in Deutscher Mark oder EURO ausgedrückt ist. | ||
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| 6. Schutzbestimmungen | ||
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| (1) | ||
| Der Kunde darf mit seiner vertraglich verlinkten Internet-Präsenz sowie dort eingeblendeter Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, mit seiner Internet-Präsenz keine rassistischen, pornographischen und/oder erotischen Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) anzubieten oder anbieten zu lassen. | ||
| (2) | ||
| Die GbR ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Bei einem erkannten Verstoß oder bei im Sinne von Absatz (1) unzulässigen Inhalten ist die GbR berechtigt und verpflichtet, die Freischaltung der Insertion aufzuheben. Die GbR wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. | ||
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| 7. Datenschutz | ||
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| (1) | ||
| Die GbR weist gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz drauf hin, daß personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung von der GbR und an dem Vertragsabschluß mitwirkenden Dritten (Vermittler und Abschlußvertreter) gespeichert werden. | ||
| (2) | ||
| Die GbR ist berechtigt, die Daten der Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Insertionsleistungen erforderlich ist. Die GbR wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. | ||
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| 8. Schlußbestimmungen | ||
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| (1) | ||
| Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung einzelner Insertionsverträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. | ||
| (2) | ||
| Etwa getroffene Nebenabreden haben keine Gültigkeit. | ||
| (3) | ||
| Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben sie im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken im Insertionsvertrag. | ||
| Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Karlsruhe |
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Web-Design Bohnen |
| Serviceseiten |
| Hirtenstr. 41, 76307 Karlsbad |
| Tel. 07202 92 47 51 Fax. 07202 / 92 47 52 |
| E-Mail: info@bohnen.com |
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